Segellexikon

Schiffsregister

Bei Amtsgerichten geführtes Verzeichnis deutscher Schiffe. Es wird zwischen Seeschiffsregister und Binnenschiffsregister unterschieden. Ein Schiffsregister ist einem Grundbuch vergleichbar. Wechselt der Eigner, so muss das Schiffsregister umgeschrieben werden. Auch Schiffshypotheken und Nießbrauchrechte können eingetragen werden. In Deutschland müssen Schiffe ab 15 m Länge in ein Schiffsregister eingetragen werden. Fahrzeuge unter 15 m Länge können auf Antrag eingetragen werden.