Segellexikon

Einklarieren

Erledigung der Einreise-, Zoll- und Gesundheitsformalitäten beim Besuch eines anderen Landes. Schiffe, die von einem EU-Staat in einen anderen laufen, werden normalerweise nicht kontrolliert (Schengen-Abkommen). Reisen von und nach Häfen außerhalb des EU-Gebietes dürfen nur von Häfen mit Grenzübergangsstelle angetreten werden. Im besuchten Ausland ist als erstes ein Zollhafen anzulaufen. Dort muss einklariert werden. Bis zur Einklarierung wird Flagge Q geführt ("An Bord ist alles gesund und ich bitte um freie Verkehrserlaubnis.").