Segellexikon

Sicherheitszone

Sicherheitszonen sind nach § 7 der Verordnung zu den KVR Wasserflächen, die sich in einem Abstand von 500 m um Anlagen oder sonstige Vorrichtungen zur wissenschaftlichen Meeresforschung oder Ausbeutung von Naturschätzen erstrecken. Sicherheitszonen dürfen nicht befahren werden (Ausnahme: Windpark).