Segellexikon

Ausweichpflicht

Ein Begriff aus den weltweit gültigen Kollisionsverhütungsregeln (KVR). Jedes ausweichpflichtige Fahrzeug muss möglichst frühzeitig und durchgreifend handeln, um sich gut klar zu halten. (KVR-Regel 16). Siehe auch Kurshaltepflicht.