Segellexikon

Kollisionsverhütungsregeln

Die 38 Regeln zur Verhütung von Kollisionen auf See betreffen die Themen Fahren und Ausweichen, Navigationslichter und Signalkörper sowie Schallsignale und Lichtsignale. Die KVR wurden 1972 von der IMO verabschiedet und von 63 Staaten in nationales Recht umgesetzt, in Deutschland durch die Verordnung zu den Kollisionsverhütungsregeln. Die KVR gelten für die hohe See und auf allen damit verbundenen, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.