Segellexikon

Bootsmannsstuhl

Ein Sitz, mit dem eine Person an einem Fall in die Takelage gezogen werden kann, um dort Reparaturen auszuführen. Der Bootsmannsstuhl muss so beschaffen sein, dass die Person sicher darin sitzen und keinesfalls herausfallen kann, auch nicht im Falle einer Ohnmacht. Wichtig ist auch, die Person stets mit einem zweiten Fall zu sichern. Zu schweren Verletzungen kann es auch kommen, wenn Werkzeug herunterfällt und einen Menschen an Deck trifft. Daher darf sich niemand unter der Person im Bootsmannsstuhl aufhalten.