Segellexikon

In Sicht

1.) Rechtlich: Zwei Schiffe haben einander in Sicht, wenn jedes Fahrzeug vom anderen optisch wahrgenommen werden kann. Dann gelten die Ausweichregeln nach KVR.
2.) Seemännisch: Ein Leuchtfeuer oder eine Landmarke kommt in Sicht, wenn sie über der Kimm auftaucht oder – bei verminderter Sicht – eindeutig auszumachen ist.