Segellexikon

Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung

Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes, die durch das am 1.6.2016 in Kraft getretene WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz reformiert wurde. Das Gesetz brachte nicht nur einen neuen Namen „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“ (früher: Wasser- und Schifffahrtsverwaltung), der sich klarer von den wasserrechtlichen Zuständigkeiten der Länder abgrenzen soll, sondern es wurden auch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) abgeschafft. Die zentrale Steuerung der WSV obliegt jetzt der bereits im Mai 2013 eingerichteten Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) mit Sitz in Bonn. Alle bisherigen Wasser- und Schifffahrtsämter erhalten durch das Gesetz die Bezeichnung „Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter“. In einem weiteren Schritt sollen die einzelnen Ämter der WSV zu verkehrsrevierbezogenen Einheiten, sogenannten Revieren, zusammengefasst werden. Die WSV hat derzeit rund 11.000 dauerhaft Beschäftigte. Hinzu kommen rund 900 Mitarbeiter in der Ausbildung.
Die Aufgaben der WSV sind im Grundgesetz geregelt. Dazu gehören die Strom- und Schifffahrtspolizei, die Unterhaltung sowie der Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen samt Schleusenkammern, Wehren, Schiffshebewerken, Kanalbrücken, Talsperren und Schifffahrtszeichen (Leuchttürme, Tonnen, Tafelzeichen). Auch der Betrieb von Verkehrs- bzw. Revierzentralen und Mehrzweck- und Spezialschiffen gehört zum Aufgabenbereich der WSV.