Segellexikon

Binnenschifffahrtsfunk

Mobiler Funkverkehr auf den Bundeswasserstraßen zwischen Schiffen und zwischen Schiffen und Behörden, denen der Schiffs- oder Hafenverkehr obliegt. Der Binnenschifffahrtsfunk wurde bis 1996 als Rheinfunk bezeichnet; er wird auf UKW geführt. Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk ist ein von der Bundesnetzagentur, Außenstelle Mülheim/Ruhr, zugelassenes Funkgerät und ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk erforderlich.