Segellexikon

Hilfeleistung

Hilfeleistung im Unterschied zur Bergung liegt vor, wenn ein Schiff in Seenot oder bei einer Havarie gerettet wird und dieses noch unter der Verfügungsgewalt von Schiffsführer und Besatzung steht. Hilfeleistung kann auch bei der Suche und Rettung einer über Bord gefallenen Person erfolgen oder als Schlepphilfe bei Manövrierunfähigkeit. Wer Hilfe leistet, hat grundsätzlich Anspruch auf Hilfeleistungslohn. Bei der Rettung von Menschenleben entsteht kein Anspruch auf Entlohnung, da dies als sittenwidrig anzusehen ist.