Segellexikon

Seeschiffsregister

Das bei einem Amtsgericht geführte Schiffsregister für Seeschiffe. Seeschiffe ab 15 m Rumpflänge müssen in ein Seeschiffsregister eingetragen werden; kleinere Schiffe werden auf Antrag eingetragen. In ein Seeschiffsregister eingetragene Schiffe erhalten vom Amtsgericht ein Unterscheidungssignal, das nach internationalen Vereinbarungen aus vier Buchstaben aus der Reihe zwischen DAAA und DRZZ besteht. Dieses Unterscheidungssignal wird auch als Rufzeichen im Seefunk verwendet.