Segellexikon

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

Abgekürzt SeeSchStrO, seeverkehrsrechtliche Vorschriften für deutsche Seegewässer. Die wichtigste Vorschrift betrifft die Vorfahrt der in einem Fahrwasser fahrenden Schiffe gegenüber Schiffen, die das Fahrwasser queren, darin einlaufen und ihren Anker- oder Liegeplatz verlassen. Zudem enthält die SeeSchStrO die Pflicht, den Seefunk im Sendegebiet einer Verkehrszentrale abzuhören, ein sinkendes Schiff – soweit möglich – aus dem Fahrwasser zu bringen, Schiffsuntergänge zu melden und die Wrackstellen – falls möglich – zu markieren.