Segellexikon

Unterscheidungssignal

Von einem Amtsgericht zugeteiltes Kennzeichen für ein Schiff, das in ein deutsches Seeschiffsregister eingetragen ist. Nach internationalen Vereinbarungen verwenden die Amtsgerichte vier Buchstaben aus der Reihe zwischen DAAA und DRZZ als Unterscheidungssignal. Werden weitere Unterscheidungssignale benötigt, so wird an die vier Buchstaben eine Ziffer angehängt, z. B. DGRS4. Das Unterscheidungssignal wird auch als Rufzeichen im Seefunk verwendet.