Segellexikon

Fahrwasser

Alle durch grüne und rote Zeichen (laterale Zeichen) begrenzten Schifffahrtswege. Binnen sind auch alle für die durchgehende Schifffahrt bestimmten Wasserflächen Fahrwasser.
In Deutschland haben Fahrzeuge im Fahrwasser Vorfahrt vor Fahrzeugen, die das Fahrwasser queren, darin einlaufen oder wenden oder ihren Anker- oder Liegeplatz verlassen. Voraussetzung ist aber, dass die Fahrzeuge dem Fahrwasserverlauf folgen und nicht mehr als 10° von der Fahrwasserrichtung abweichen. Dies ist in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) festgelegt.