Segellexikon

Fäkalientank

Die 2. Ostseeschutz-Änderungsverordnung schreibt vor, dass ein Sportboot, das die Ostsee befährt und ein Bord-WC hat, mit einem Rückhaltesystem (Fäkalientank) und einem Anschluss für die Entsorgung an Land ausgestattet sein muss. Das gilt seit dem 1. Januar 2005. Davon ausgenommen ist jedes Sportboot, das vor 2003 gebaut wurde und maximal 11,50 Meter lang oder höchstens 3,80 Meter breit ist, sowie (unabhängig von seiner Größe) jedes vor 1980 gebaute Sportboot.
Darüber hinaus sind die MARPOL-Bestimmungen zu Schiffsabwasser zu beachten.