Segellexikon

Azimutale Auflösung

Ein Begriff aus dem Radar; Azimut = Richtung. Die azimutale Auflöse gibt an, wie weit zwei nebeneinander liegende Radarziele auseinander liegen müssen, um als zwei Echopunkte auf dem Radarschirm abgebildet zu werden.
Hintergrund: Eine Radarantenne sendet Radarimpulse nicht punktförmig wie ein Laserstrahl aus, sondern in Form einer Keule. Auch alle Echos werden als Radarkeulen empfangen. Die Keulenbreite bestimmt die azimutale Auflösung. Sie hängt allein von der Antennengröße ab. Eine Antennenbreite von 46 cm besitzt eine Auflösung von 4,8°; eine Antennenbreite von 61 cm besitzt eine Auflösung von 3,6°; eine Antennenbreite von 122 cm besitzt eine Auflösung von 1,8°.
Die so genannte Halbwertsbreite – der Bereich der Radarkeule, in dem die Strahlung noch mindestens die Hälfte des Maximums besitzt – ist die azimutale Auflösung. Schwache Echobestandteile unterhalb der Halbwertsbreite werden gar nicht erst auf dem Bildschirm angezeigt. Eine azimutale Auflösung von 4,8˚ zeigt zwei Peilobjekte nur dann als zwei Echos auf dem Radarschirm, wenn sie mehr als 4,8˚ auseinander liegen. Jedes Ziel wird dann auf dem Radarschirm stets als mindestens 4,8˚ breiten Streifen dargestellt. Ein Beispiel: Zwei Fahrwassertonnen in 1.000 m Entfernung liegen 83 Meter weit auseinander. Das sind weniger als 4,8˚, also kann das Radargerät die beiden Tonnen nicht als zwei Ziele erkennen. Erst bei weiterer Annäherung werden die Tonnen als zwei Ziele aufgelöst – und auch nur bei kurzer Impulslänge und kleinem Messbereich.

Antennen von weniger als 61 cm Länge sind zum Peilen unbrauchbar, nur den Abstand kann man damit messen. Selbst ein Radargerät mit 61-cm-Antenne darf nicht dazu benutzt werden, um bei verminderter Sicht einem Kollisionsgegner auszuweichen. Vielmehr muss gestoppt und gewartet werden, bis das geortete Fahrzeug vorüber ist. 91 cm ist die kleinste Antennengröße, mit der eine Kollisionssituation richtig eingeschätzt und aus dem Radarbild ein Ausweichmanöver abgeleitet werden kann. Die Radargeräte der Handelsschifffahrt bündeln zwischen 0,65˚ und 1,8˚ (3-cm-Band). Für die Rheinschifffahrt sind Antennen mit mindestens 240 cm Durchmesser vorgeschrieben.

Mit kleiner Antenne kann der Standort genauer durch zwei Abstandsmessungen als durch Peilung und Abstand ermittelt werden. Der Schiffsort ergibt sich dann als Schnittpunkt der Abstandskreise um die Peilobjekte, den richtigen erkennt man auch mit einer kleinen Antenne.