Segellexikon

Schiffsabwasser

Bestimmungen zu Schiffsabwasser gibt es für die gesamte Ostsee und den deutschen Teil der Nordsee. Sie sind international im MARPOL-Übereinommen geregelt. Die 2. Ostseeschutz-Änderungsverordnung schreibt vor, dass ein Sportboot, das die Ostsee befährt und ein Bord-WC hat, mit einem Rückhaltesystem (Fäkalientank) und einem Anschluss (entsprechend ISO 8099) für die Entsorgung an Land ausgestattet sein muss. Das gilt seit dem 1. Januar 2005. Davon ausgenommen sind Sportboote, die vor 2003 gebaut wurden und maximal 11,50 Meter lang oder höchstens 3,80 Meter breit sind, sowie (unabhängig von ihrer Größe) jedes vor 1980 gebaute Sportboot. Schiffsabwasser dürfen in die Ostsee und in den deutschen Teil der Nordsee eingeleitet werden, wenn
– das Schiffsabwasser in einer zugelassenen Abwasseraufbereitungsanlage aufbereitet wurde und in dem das Schiff umgebenden Wasser keine schwimmenden Stoffe oder Verfärbungen sichtbar sind oder wenn
– das Abwasser mit einer zugelassenen Anlage mechanisch behandelt und desinfiziert wurde und mindestens 4 sm vom nächstgelegenen Land entfernt eingeleitet wird.
Unbehandeltes, in Sammeltanks aufbewahrtes Schiffsabwasser darf in einer mäßigen (von der Verwaltung zugelassenen) Rate eingeleitet werden, wenn
– das nächstgelegene Land mindestens 12 sm entfernt ist und
– das Schiff auf seinem Kurs mindestens 4 kn läuft.